Icons

Legal Stuff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

büro doppio Bubendorfer & Stravs GbRSelina Bubendorfer, Marvin Stravsc/o Ruffinihaus Creative Hub, 80331 Münchenhallo@buero-doppio.com · buero-doppio.comUSt-IdNr.: DE453549727

nachstehend „wir”, „uns” bzw. „unser(e)”

​

1. Geltungsbereich

​

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen uns und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Leistungen aus den Bereichen Markenstrategie, Kommunikationsdesign, Grafikdesign, Fotografie, Konzeption, Naming, Text/Copywriting sowie verwandte Tätigkeiten, ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

​

1.2. Mündliche Nebenabreden haben wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht getroffen.

​

1.3. Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit; eine klare Kommunikation auf beiden Seiten ist Grundlage für ein gutes Projektergebnis. Diese Absicht begründet über die nachfolgenden Regelungen hinaus keine zusätzlichen vertraglichen Pflichten.

​

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

​

2.1. Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

​

2.2. Sämtliche Arbeiten von uns, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

​

2.3. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu ist unzulässig.

​

2.4. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

​

2.5. Wir räumen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars (einschließlich etwaiger vereinbarter Teil- und Abschlagszahlungen, vgl. Ziffer 4.3). Eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht – insbesondere länderspezifische Adaptionen, weitere Nutzungsarten oder internationale Lizenzmodelle –, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

​

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie die Bearbeitung unserer Arbeiten durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber oder Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

​

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, sind wir bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt eine Auftraggeberin/ein Auftraggeber, die/der Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Recht auf Urheberbenennung, können wir zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird keine solche Vertragsstrafe erhoben; insoweit bleibt es bei unserem Recht, den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen. In jedem Fall bleibt unser Recht unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

​

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihre/seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

​

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von uns formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

​

2.10. Wir bleiben berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für unsere Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social-Media-Kanälen etc.), zu nutzen und auf unsere Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen, soweit dem keine berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgegenstehen.

​

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt unser Recht, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Wir bleiben berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung unserer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

​

3. Naming; Markennamen

​

3.1. Sofern Gegenstand des Auftrags auch die Entwicklung von Namen, Wortmarken, Claims oder vergleichbaren Benennungen ist, erfolgt dies auf Grundlage sorgfältiger Recherche und kreativer Methodik.

​

3.2. Wir führen keine rechtliche Prüfung der Schutz- oder Eintragungsfähigkeit entwickelter Namen, Wortmarken oder Claims durch und übernehmen hierfür keine Gewähr (ergänzend gilt Ziffer 11.7). Die markenrechtliche Prüfung (z. B. Recherche beim DPMA, EUIPO oder vergleichbaren Registern) sowie die Anmeldung und Eintragung als Marke obliegen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

​

4. Honorare; Fälligkeit

​

4.1. Soweit zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und uns kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

​

4.2. Die Anfertigung von Entwürfen, Präsentationen und Konzepten ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

​

4.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum oder über mehrere Projektphasen, können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand bzw. dem erreichten Projektfortschritt verlangen; ein entsprechendes Ratenmodell (z. B. gekoppelt an vereinbarte Meilensteine wie Konzeptfreigabe, Reinzeichnung und finale Übergabe) kann bereits im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.

​

4.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Fortführung der Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

​

5. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

​

5.1. In der vereinbarten Vergütung ist grundsätzlich eine Korrekturschleife je Projektphase enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Diese Korrekturschleife umfasst Anpassungen und Verfeinerungen innerhalb des ursprünglich erteilten Briefings bzw. des freigegebenen Konzepts. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber demgegenüber eine grundlegende Änderung der Aufgabenstellung, die von dem ursprünglichen Briefing bzw. dem freigegebenen Konzept in Zielsetzung, Gestaltungsrichtung oder Umfang wesentlich abweicht (konzeptbrechende Änderung), stellt dies einen neuen bzw. zusätzlichen Auftrag dar, der von der Korrekturschleife nicht umfasst ist und gesondert nach Zeitaufwand vergütet wird. Weitergehende Korrekturen innerhalb des bestehenden Konzepts sowie sonstige Zusatzleistungen, wie z. B. Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. a.), werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ebenfalls nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

​

5.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

​

5.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet uns die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

​

5.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

​

5.5. Unsere Honorare können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung hierzu erfolgt durch uns nicht; die Prüfung der Meldepflicht obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eigenverantwortlich.

​

6. Fremdleistungen

​

6.1. Die Vergabe von Fremdleistungen (z. B. Programmierung, Hosting, Lizenzen), die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nehmen wir nach Absprache im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

​

6.2. Soweit wir auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers ausnahmsweise Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

​

7. Mitwirkung der Auftraggeberin/des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

​

7.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke sowie Zugangsdaten (z. B. zu Servern, Content-Management-Systemen oder Hosting-Accounts) etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf der verspäteten oder nicht vollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, haben wir nicht zu vertreten.

​

7.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er uns zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr/ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

​

7.3. Für uns besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Die gestalterische Leistung ist auch bei subjektivem Nichtgefallen der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu vergüten; unberührt hiervon bleibt, dass Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.5 erst mit vollständiger Zahlung entstehen und die Auftraggeberin/der Auftraggeber die betreffenden Arbeiten bis dahin nicht nutzen darf. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8. Datenlieferung und Handling

​

8.1. Wir sind nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder sonstiger editierbarer Projektdateien) oder sonstiger Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

8.2. Stellen wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit unserer Einwilligung vorgenommen werden.

​

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haften wir nicht.

​

9. Eigentum und Rückgabepflicht

​

9.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an uns zurückzugeben.

​

9.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Wir bleiben vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

​

10. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

​

10.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind uns Korrekturmuster vorzulegen.

​

10.2. Die Produktion überwachen wir nur, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall sind wir berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 11.

​

10.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten ist uns ein angemessener, der jeweiligen Auflage bzw. Produktionsmenge entsprechender Anteil einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.

​

11. Gewährleistung; Haftung

​

11.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes bzw. – soweit höher – auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung, soweit diese für den jeweiligen Schadensfall eintritt.

​

11.2. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, verjähren ihre/seine Ansprüche gegen uns aufgrund einer Pflichtverletzung ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

​

11.3. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer, hat sie/er das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk in dem betreffenden Punkt als genehmigt. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, wird sie/er lediglich gebeten, Mängel möglichst umgehend anzuzeigen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen; ein Rechtsverlust ist damit nicht verbunden, es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

​

11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

​

11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haften wir nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die wir an Dritte vergeben.

​

11.6. Sofern wir Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

​

11.7. Wir haften nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes, der Entwürfe, entwickelter Namen und Wortmarken (vgl. Ziffer 3) oder unserer sonstigen Designarbeiten, die wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Wir sind nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

​

11.8. Wir haften nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Wir sind lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese uns bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

​

11.9. Wird uns ausnahmsweise die Freigabe von Produktion oder Veröffentlichung übertragen (Ziffer 10.2), haften wir für hieraus resultierende Folgen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1.

​

12. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

​

12.1. Wir erstellen die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) wir keine Haftung übernehmen. Suchmaschinenoptimierung (SEO), fortlaufende technische Betreuung und Wartung (z. B. Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten), Hosting sowie die rechtliche Prüfung (z. B. datenschutzrechtlicher Vorgaben) sind nicht Bestandteil des Gestaltungsauftrags und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

​

12.2. Wir gestalten die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit diese nicht im Rahmen des Auftrags von uns verfasst wurden (Ziffer 12.3). Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemente der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.) sowie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

​

12.3. Ist die Erstellung von Website-Texten (Copywriting) Teil des beauftragten Leistungsumfangs, gelten für diese Texte dieselben Regelungen zu Urheberschutz, Nutzungsrechten und Eigenwerbung wie für unsere übrigen gestalterischen Arbeiten (Ziffer 2). Inhaltliche Vorgaben, Fakten, Produktinformationen und sonstige von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bereitgestellte Angaben setzen wir nach bestem Wissen redaktionell um; für deren sachliche Richtigkeit bleibt die Auftraggeberin/der Auftraggeber verantwortlich. Freigegebene Texte gelten mit der Freigabe (Ziffer 11.4) als inhaltlich geprüft und genehmigt.

​

12.4. Ist vereinbart, dass wir auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornehmen, so werden wir dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen sind wir nicht verantwortlich.

​

12.5. Nach Fertigstellung übertragen wir die Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers, z. B. durch Hochladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server, Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 11.3). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

​

12.6. Wir sind nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von uns verwendeten Tools oder solcher von uns programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

13. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

​

Wir erheben Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die bei uns über sie/ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann uns hierzu unter hallo@buero-doppio.com erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

​

14. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

​

14.1. Wir können im Rahmen der Konzept-, Text- oder Bildentwicklung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. Sprachmodelle, Bildgenerierungssoftware) einsetzen, etwa für Entwurfsphasen, Namensideen, Layoutsimulationen oder Formulierungshilfen. Auswahl und Einsatz dieser Werkzeuge erfolgen nach fachlicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektanforderungen.

​

14.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erkennt den Einsatz solcher Werkzeuge als Bestandteil des kreativen Arbeitsprozesses an. Auf Wunsch informieren wir darüber, in welchem Umfang KI-gestützte Werkzeuge bei einem Auftrag zum Einsatz kamen.

​

14.3. Für mit Hilfe von KI-Werkzeugen erzeugte Inhalte übernehmen wir keine Gewähr hinsichtlich Urheberrechtsfreiheit, Schutzfähigkeit oder datenschutzrechtlicher Zulässigkeit. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Inhalte vor Nutzung auf ihre rechtliche und inhaltliche Verwendbarkeit hin zu prüfen.

​

14.4. Werden vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers in KI-gestützte Werkzeuge eingegeben, erfolgt dies durch uns nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und unter Beachtung der Vertraulichkeit sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben (vgl. Ziffer 13).

​

14.5. Eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung KI-generierter oder KI-unterstützter Inhalte (z. B. nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder vergleichbaren Vorschriften am jeweiligen Veröffentlichungsort) nehmen wir nicht vor. Sie obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber im Rahmen der Veröffentlichung bzw. weiteren Verwendung der Inhalte in eigener Verantwortung.

​

15. Kündigung; Stornierung

​

15.1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

​

15.2. Kündigt die Auftraggeberin/der Auftraggeber den Vertrag ohne einen von uns zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig oder storniert sie/er einen bereits erteilten Auftrag, behalten wir unseren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Darauf lassen wir uns anrechnen, was wir durch die Vertragsaufhebung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen (entsprechend § 648 Satz 2 BGB).

​

15.3. Zur Vereinfachung der Abrechnung können wir den uns nach Ziffer 15.2 zustehenden Vergütungsanspruch pauschal anhand des Bearbeitungsstands des Projekts im Zeitpunkt der Kündigung berechnen, gestaffelt insbesondere nach Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.

​

15.4. Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erbrachten, aber noch nicht vollständig honorierten Leistungen entstehen erst mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung (Ziffer 2.5).

​

16. Erfüllungsort

​

Erfüllungsort für beide Parteien ist unser Sitz (München).

​

17. Schlussbestimmungen

​

17.1. Gerichtsstand ist unser Sitz (München), sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört, oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

​

17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

​

17.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Telefax gewahrt.

​

17.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

​

​

Stand: 9. September 2026

Icons
Icons
Icons
Icons

Legal Stuff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

büro doppio Bubendorfer & Stravs GbRSelina Bubendorfer, Marvin Stravsc/o Ruffinihaus Creative Hub, 80331 Münchenhallo@buero-doppio.com · buero-doppio.comUSt-IdNr.: DE453549727

nachstehend „wir”, „uns” bzw. „unser(e)”

​

1. Geltungsbereich

​

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen uns und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Leistungen aus den Bereichen Markenstrategie, Kommunikationsdesign, Grafikdesign, Fotografie, Konzeption, Naming, Text/Copywriting sowie verwandte Tätigkeiten, ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

​

1.2. Mündliche Nebenabreden haben wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht getroffen.

​

1.3. Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit; eine klare Kommunikation auf beiden Seiten ist Grundlage für ein gutes Projektergebnis. Diese Absicht begründet über die nachfolgenden Regelungen hinaus keine zusätzlichen vertraglichen Pflichten.

​

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

​

2.1. Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

​

2.2. Sämtliche Arbeiten von uns, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

​

2.3. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu ist unzulässig.

​

2.4. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

​

2.5. Wir räumen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars (einschließlich etwaiger vereinbarter Teil- und Abschlagszahlungen, vgl. Ziffer 4.3). Eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht – insbesondere länderspezifische Adaptionen, weitere Nutzungsarten oder internationale Lizenzmodelle –, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

​

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie die Bearbeitung unserer Arbeiten durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber oder Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

​

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, sind wir bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt eine Auftraggeberin/ein Auftraggeber, die/der Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Recht auf Urheberbenennung, können wir zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird keine solche Vertragsstrafe erhoben; insoweit bleibt es bei unserem Recht, den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen. In jedem Fall bleibt unser Recht unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

​

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihre/seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

​

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von uns formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

​

2.10. Wir bleiben berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für unsere Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social-Media-Kanälen etc.), zu nutzen und auf unsere Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen, soweit dem keine berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgegenstehen.

​

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt unser Recht, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Wir bleiben berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung unserer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

​

3. Naming; Markennamen

​

3.1. Sofern Gegenstand des Auftrags auch die Entwicklung von Namen, Wortmarken, Claims oder vergleichbaren Benennungen ist, erfolgt dies auf Grundlage sorgfältiger Recherche und kreativer Methodik.

​

3.2. Wir führen keine rechtliche Prüfung der Schutz- oder Eintragungsfähigkeit entwickelter Namen, Wortmarken oder Claims durch und übernehmen hierfür keine Gewähr (ergänzend gilt Ziffer 11.7). Die markenrechtliche Prüfung (z. B. Recherche beim DPMA, EUIPO oder vergleichbaren Registern) sowie die Anmeldung und Eintragung als Marke obliegen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

​

4. Honorare; Fälligkeit

​

4.1. Soweit zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und uns kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

​

4.2. Die Anfertigung von Entwürfen, Präsentationen und Konzepten ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

​

4.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum oder über mehrere Projektphasen, können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand bzw. dem erreichten Projektfortschritt verlangen; ein entsprechendes Ratenmodell (z. B. gekoppelt an vereinbarte Meilensteine wie Konzeptfreigabe, Reinzeichnung und finale Übergabe) kann bereits im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.

​

4.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Fortführung der Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

​

5. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

​

5.1. In der vereinbarten Vergütung ist grundsätzlich eine Korrekturschleife je Projektphase enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Diese Korrekturschleife umfasst Anpassungen und Verfeinerungen innerhalb des ursprünglich erteilten Briefings bzw. des freigegebenen Konzepts. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber demgegenüber eine grundlegende Änderung der Aufgabenstellung, die von dem ursprünglichen Briefing bzw. dem freigegebenen Konzept in Zielsetzung, Gestaltungsrichtung oder Umfang wesentlich abweicht (konzeptbrechende Änderung), stellt dies einen neuen bzw. zusätzlichen Auftrag dar, der von der Korrekturschleife nicht umfasst ist und gesondert nach Zeitaufwand vergütet wird. Weitergehende Korrekturen innerhalb des bestehenden Konzepts sowie sonstige Zusatzleistungen, wie z. B. Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. a.), werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ebenfalls nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

​

5.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

​

5.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet uns die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

​

5.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

​

5.5. Unsere Honorare können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung hierzu erfolgt durch uns nicht; die Prüfung der Meldepflicht obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eigenverantwortlich.

​

6. Fremdleistungen

​

6.1. Die Vergabe von Fremdleistungen (z. B. Programmierung, Hosting, Lizenzen), die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nehmen wir nach Absprache im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

​

6.2. Soweit wir auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers ausnahmsweise Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

​

7. Mitwirkung der Auftraggeberin/des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

​

7.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke sowie Zugangsdaten (z. B. zu Servern, Content-Management-Systemen oder Hosting-Accounts) etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf der verspäteten oder nicht vollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, haben wir nicht zu vertreten.

​

7.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er uns zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr/ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

​

7.3. Für uns besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Die gestalterische Leistung ist auch bei subjektivem Nichtgefallen der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu vergüten; unberührt hiervon bleibt, dass Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.5 erst mit vollständiger Zahlung entstehen und die Auftraggeberin/der Auftraggeber die betreffenden Arbeiten bis dahin nicht nutzen darf. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8. Datenlieferung und Handling

​

8.1. Wir sind nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder sonstiger editierbarer Projektdateien) oder sonstiger Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

8.2. Stellen wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit unserer Einwilligung vorgenommen werden.

​

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haften wir nicht.

​

9. Eigentum und Rückgabepflicht

​

9.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an uns zurückzugeben.

​

9.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Wir bleiben vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

​

10. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

​

10.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind uns Korrekturmuster vorzulegen.

​

10.2. Die Produktion überwachen wir nur, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall sind wir berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 11.

​

10.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten ist uns ein angemessener, der jeweiligen Auflage bzw. Produktionsmenge entsprechender Anteil einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.

​

11. Gewährleistung; Haftung

​

11.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes bzw. – soweit höher – auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung, soweit diese für den jeweiligen Schadensfall eintritt.

​

11.2. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, verjähren ihre/seine Ansprüche gegen uns aufgrund einer Pflichtverletzung ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

​

11.3. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer, hat sie/er das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk in dem betreffenden Punkt als genehmigt. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, wird sie/er lediglich gebeten, Mängel möglichst umgehend anzuzeigen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen; ein Rechtsverlust ist damit nicht verbunden, es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

​

11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

​

11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haften wir nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die wir an Dritte vergeben.

​

11.6. Sofern wir Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

​

11.7. Wir haften nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes, der Entwürfe, entwickelter Namen und Wortmarken (vgl. Ziffer 3) oder unserer sonstigen Designarbeiten, die wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Wir sind nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

​

11.8. Wir haften nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Wir sind lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese uns bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

​

11.9. Wird uns ausnahmsweise die Freigabe von Produktion oder Veröffentlichung übertragen (Ziffer 10.2), haften wir für hieraus resultierende Folgen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1.

​

12. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

​

12.1. Wir erstellen die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) wir keine Haftung übernehmen. Suchmaschinenoptimierung (SEO), fortlaufende technische Betreuung und Wartung (z. B. Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten), Hosting sowie die rechtliche Prüfung (z. B. datenschutzrechtlicher Vorgaben) sind nicht Bestandteil des Gestaltungsauftrags und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

​

12.2. Wir gestalten die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit diese nicht im Rahmen des Auftrags von uns verfasst wurden (Ziffer 12.3). Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemente der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.) sowie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

​

12.3. Ist die Erstellung von Website-Texten (Copywriting) Teil des beauftragten Leistungsumfangs, gelten für diese Texte dieselben Regelungen zu Urheberschutz, Nutzungsrechten und Eigenwerbung wie für unsere übrigen gestalterischen Arbeiten (Ziffer 2). Inhaltliche Vorgaben, Fakten, Produktinformationen und sonstige von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bereitgestellte Angaben setzen wir nach bestem Wissen redaktionell um; für deren sachliche Richtigkeit bleibt die Auftraggeberin/der Auftraggeber verantwortlich. Freigegebene Texte gelten mit der Freigabe (Ziffer 11.4) als inhaltlich geprüft und genehmigt.

​

12.4. Ist vereinbart, dass wir auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornehmen, so werden wir dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen sind wir nicht verantwortlich.

​

12.5. Nach Fertigstellung übertragen wir die Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers, z. B. durch Hochladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server, Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 11.3). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

​

12.6. Wir sind nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von uns verwendeten Tools oder solcher von uns programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

13. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

​

Wir erheben Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die bei uns über sie/ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann uns hierzu unter hallo@buero-doppio.com erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

​

14. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

​

14.1. Wir können im Rahmen der Konzept-, Text- oder Bildentwicklung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. Sprachmodelle, Bildgenerierungssoftware) einsetzen, etwa für Entwurfsphasen, Namensideen, Layoutsimulationen oder Formulierungshilfen. Auswahl und Einsatz dieser Werkzeuge erfolgen nach fachlicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektanforderungen.

​

14.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erkennt den Einsatz solcher Werkzeuge als Bestandteil des kreativen Arbeitsprozesses an. Auf Wunsch informieren wir darüber, in welchem Umfang KI-gestützte Werkzeuge bei einem Auftrag zum Einsatz kamen.

​

14.3. Für mit Hilfe von KI-Werkzeugen erzeugte Inhalte übernehmen wir keine Gewähr hinsichtlich Urheberrechtsfreiheit, Schutzfähigkeit oder datenschutzrechtlicher Zulässigkeit. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Inhalte vor Nutzung auf ihre rechtliche und inhaltliche Verwendbarkeit hin zu prüfen.

​

14.4. Werden vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers in KI-gestützte Werkzeuge eingegeben, erfolgt dies durch uns nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und unter Beachtung der Vertraulichkeit sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben (vgl. Ziffer 13).

​

14.5. Eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung KI-generierter oder KI-unterstützter Inhalte (z. B. nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder vergleichbaren Vorschriften am jeweiligen Veröffentlichungsort) nehmen wir nicht vor. Sie obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber im Rahmen der Veröffentlichung bzw. weiteren Verwendung der Inhalte in eigener Verantwortung.

​

15. Kündigung; Stornierung

​

15.1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

​

15.2. Kündigt die Auftraggeberin/der Auftraggeber den Vertrag ohne einen von uns zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig oder storniert sie/er einen bereits erteilten Auftrag, behalten wir unseren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Darauf lassen wir uns anrechnen, was wir durch die Vertragsaufhebung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen (entsprechend § 648 Satz 2 BGB).

​

15.3. Zur Vereinfachung der Abrechnung können wir den uns nach Ziffer 15.2 zustehenden Vergütungsanspruch pauschal anhand des Bearbeitungsstands des Projekts im Zeitpunkt der Kündigung berechnen, gestaffelt insbesondere nach Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.

​

15.4. Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erbrachten, aber noch nicht vollständig honorierten Leistungen entstehen erst mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung (Ziffer 2.5).

​

16. Erfüllungsort

​

Erfüllungsort für beide Parteien ist unser Sitz (München).

​

17. Schlussbestimmungen

​

17.1. Gerichtsstand ist unser Sitz (München), sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört, oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

​

17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

​

17.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Telefax gewahrt.

​

17.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

​

​

Stand: 9. September 2026

Icons
Icons
Icons

Legal Stuff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

büro doppio Bubendorfer & Stravs GbRSelina Bubendorfer, Marvin Stravsc/o Ruffinihaus Creative Hub, 80331 Münchenhallo@buero-doppio.com · buero-doppio.comUSt-IdNr.: DE453549727

nachstehend „wir”, „uns” bzw. „unser(e)”

​

1. Geltungsbereich

​

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen uns und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Leistungen aus den Bereichen Markenstrategie, Kommunikationsdesign, Grafikdesign, Fotografie, Konzeption, Naming, Text/Copywriting sowie verwandte Tätigkeiten, ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

​

1.2. Mündliche Nebenabreden haben wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht getroffen.

​

1.3. Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit; eine klare Kommunikation auf beiden Seiten ist Grundlage für ein gutes Projektergebnis. Diese Absicht begründet über die nachfolgenden Regelungen hinaus keine zusätzlichen vertraglichen Pflichten.

​

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

​

2.1. Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

​

2.2. Sämtliche Arbeiten von uns, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

​

2.3. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu ist unzulässig.

​

2.4. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

​

2.5. Wir räumen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, wir und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars (einschließlich etwaiger vereinbarter Teil- und Abschlagszahlungen, vgl. Ziffer 4.3). Eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht – insbesondere länderspezifische Adaptionen, weitere Nutzungsarten oder internationale Lizenzmodelle –, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

​

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie die Bearbeitung unserer Arbeiten durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber oder Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

​

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, sind wir bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt eine Auftraggeberin/ein Auftraggeber, die/der Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Recht auf Urheberbenennung, können wir zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird keine solche Vertragsstrafe erhoben; insoweit bleibt es bei unserem Recht, den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen. In jedem Fall bleibt unser Recht unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

​

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihre/seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

​

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von uns formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

​

2.10. Wir bleiben berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für unsere Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social-Media-Kanälen etc.), zu nutzen und auf unsere Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen, soweit dem keine berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgegenstehen.

​

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt unser Recht, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Wir bleiben berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung unserer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

​

3. Naming; Markennamen

​

3.1. Sofern Gegenstand des Auftrags auch die Entwicklung von Namen, Wortmarken, Claims oder vergleichbaren Benennungen ist, erfolgt dies auf Grundlage sorgfältiger Recherche und kreativer Methodik.

​

3.2. Wir führen keine rechtliche Prüfung der Schutz- oder Eintragungsfähigkeit entwickelter Namen, Wortmarken oder Claims durch und übernehmen hierfür keine Gewähr (ergänzend gilt Ziffer 11.7). Die markenrechtliche Prüfung (z. B. Recherche beim DPMA, EUIPO oder vergleichbaren Registern) sowie die Anmeldung und Eintragung als Marke obliegen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

​

4. Honorare; Fälligkeit

​

4.1. Soweit zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und uns kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

​

4.2. Die Anfertigung von Entwürfen, Präsentationen und Konzepten ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

​

4.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum oder über mehrere Projektphasen, können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand bzw. dem erreichten Projektfortschritt verlangen; ein entsprechendes Ratenmodell (z. B. gekoppelt an vereinbarte Meilensteine wie Konzeptfreigabe, Reinzeichnung und finale Übergabe) kann bereits im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.

​

4.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Fortführung der Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

​

5. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

​

5.1. In der vereinbarten Vergütung ist grundsätzlich eine Korrekturschleife je Projektphase enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Diese Korrekturschleife umfasst Anpassungen und Verfeinerungen innerhalb des ursprünglich erteilten Briefings bzw. des freigegebenen Konzepts. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber demgegenüber eine grundlegende Änderung der Aufgabenstellung, die von dem ursprünglichen Briefing bzw. dem freigegebenen Konzept in Zielsetzung, Gestaltungsrichtung oder Umfang wesentlich abweicht (konzeptbrechende Änderung), stellt dies einen neuen bzw. zusätzlichen Auftrag dar, der von der Korrekturschleife nicht umfasst ist und gesondert nach Zeitaufwand vergütet wird. Weitergehende Korrekturen innerhalb des bestehenden Konzepts sowie sonstige Zusatzleistungen, wie z. B. Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. a.), werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ebenfalls nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

​

5.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

​

5.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet uns die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

​

5.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

​

5.5. Unsere Honorare können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung hierzu erfolgt durch uns nicht; die Prüfung der Meldepflicht obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eigenverantwortlich.

​

6. Fremdleistungen

​

6.1. Die Vergabe von Fremdleistungen (z. B. Programmierung, Hosting, Lizenzen), die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nehmen wir nach Absprache im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

​

6.2. Soweit wir auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers ausnahmsweise Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

​

7. Mitwirkung der Auftraggeberin/des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

​

7.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke sowie Zugangsdaten (z. B. zu Servern, Content-Management-Systemen oder Hosting-Accounts) etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf der verspäteten oder nicht vollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, haben wir nicht zu vertreten.

​

7.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er uns zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr/ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

​

7.3. Für uns besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Die gestalterische Leistung ist auch bei subjektivem Nichtgefallen der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu vergüten; unberührt hiervon bleibt, dass Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.5 erst mit vollständiger Zahlung entstehen und die Auftraggeberin/der Auftraggeber die betreffenden Arbeiten bis dahin nicht nutzen darf. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8. Datenlieferung und Handling

​

8.1. Wir sind nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder sonstiger editierbarer Projektdateien) oder sonstiger Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

8.2. Stellen wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit unserer Einwilligung vorgenommen werden.

​

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

​

8.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haften wir nicht.

​

9. Eigentum und Rückgabepflicht

​

9.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an uns zurückzugeben.

​

9.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Wir bleiben vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

​

10. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

​

10.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind uns Korrekturmuster vorzulegen.

​

10.2. Die Produktion überwachen wir nur, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall sind wir berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 11.

​

10.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten ist uns ein angemessener, der jeweiligen Auflage bzw. Produktionsmenge entsprechender Anteil einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.

​

11. Gewährleistung; Haftung

​

11.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes bzw. – soweit höher – auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung, soweit diese für den jeweiligen Schadensfall eintritt.

​

11.2. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, verjähren ihre/seine Ansprüche gegen uns aufgrund einer Pflichtverletzung ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

​

11.3. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Unternehmerin/Unternehmer, hat sie/er das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk in dem betreffenden Punkt als genehmigt. Ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber Verbraucherin/Verbraucher, wird sie/er lediglich gebeten, Mängel möglichst umgehend anzuzeigen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen; ein Rechtsverlust ist damit nicht verbunden, es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

​

11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

​

11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haften wir nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die wir an Dritte vergeben.

​

11.6. Sofern wir Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

​

11.7. Wir haften nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes, der Entwürfe, entwickelter Namen und Wortmarken (vgl. Ziffer 3) oder unserer sonstigen Designarbeiten, die wir der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Wir sind nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

​

11.8. Wir haften nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Wir sind lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese uns bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

​

11.9. Wird uns ausnahmsweise die Freigabe von Produktion oder Veröffentlichung übertragen (Ziffer 10.2), haften wir für hieraus resultierende Folgen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1.

​

12. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

​

12.1. Wir erstellen die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) wir keine Haftung übernehmen. Suchmaschinenoptimierung (SEO), fortlaufende technische Betreuung und Wartung (z. B. Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten), Hosting sowie die rechtliche Prüfung (z. B. datenschutzrechtlicher Vorgaben) sind nicht Bestandteil des Gestaltungsauftrags und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

​

12.2. Wir gestalten die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit diese nicht im Rahmen des Auftrags von uns verfasst wurden (Ziffer 12.3). Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemente der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.) sowie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

​

12.3. Ist die Erstellung von Website-Texten (Copywriting) Teil des beauftragten Leistungsumfangs, gelten für diese Texte dieselben Regelungen zu Urheberschutz, Nutzungsrechten und Eigenwerbung wie für unsere übrigen gestalterischen Arbeiten (Ziffer 2). Inhaltliche Vorgaben, Fakten, Produktinformationen und sonstige von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bereitgestellte Angaben setzen wir nach bestem Wissen redaktionell um; für deren sachliche Richtigkeit bleibt die Auftraggeberin/der Auftraggeber verantwortlich. Freigegebene Texte gelten mit der Freigabe (Ziffer 11.4) als inhaltlich geprüft und genehmigt.

​

12.4. Ist vereinbart, dass wir auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornehmen, so werden wir dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen sind wir nicht verantwortlich.

​

12.5. Nach Fertigstellung übertragen wir die Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers, z. B. durch Hochladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server, Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 11.3). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

​

12.6. Wir sind nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von uns verwendeten Tools oder solcher von uns programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

​

13. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

​

Wir erheben Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die bei uns über sie/ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann uns hierzu unter hallo@buero-doppio.com erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

​

14. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

​

14.1. Wir können im Rahmen der Konzept-, Text- oder Bildentwicklung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. Sprachmodelle, Bildgenerierungssoftware) einsetzen, etwa für Entwurfsphasen, Namensideen, Layoutsimulationen oder Formulierungshilfen. Auswahl und Einsatz dieser Werkzeuge erfolgen nach fachlicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektanforderungen.

​

14.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erkennt den Einsatz solcher Werkzeuge als Bestandteil des kreativen Arbeitsprozesses an. Auf Wunsch informieren wir darüber, in welchem Umfang KI-gestützte Werkzeuge bei einem Auftrag zum Einsatz kamen.

​

14.3. Für mit Hilfe von KI-Werkzeugen erzeugte Inhalte übernehmen wir keine Gewähr hinsichtlich Urheberrechtsfreiheit, Schutzfähigkeit oder datenschutzrechtlicher Zulässigkeit. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Inhalte vor Nutzung auf ihre rechtliche und inhaltliche Verwendbarkeit hin zu prüfen.

​

14.4. Werden vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers in KI-gestützte Werkzeuge eingegeben, erfolgt dies durch uns nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und unter Beachtung der Vertraulichkeit sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben (vgl. Ziffer 13).

​

14.5. Eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung KI-generierter oder KI-unterstützter Inhalte (z. B. nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder vergleichbaren Vorschriften am jeweiligen Veröffentlichungsort) nehmen wir nicht vor. Sie obliegt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber im Rahmen der Veröffentlichung bzw. weiteren Verwendung der Inhalte in eigener Verantwortung.

​

15. Kündigung; Stornierung

​

15.1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

​

15.2. Kündigt die Auftraggeberin/der Auftraggeber den Vertrag ohne einen von uns zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig oder storniert sie/er einen bereits erteilten Auftrag, behalten wir unseren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Darauf lassen wir uns anrechnen, was wir durch die Vertragsaufhebung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen (entsprechend § 648 Satz 2 BGB).

​

15.3. Zur Vereinfachung der Abrechnung können wir den uns nach Ziffer 15.2 zustehenden Vergütungsanspruch pauschal anhand des Bearbeitungsstands des Projekts im Zeitpunkt der Kündigung berechnen, gestaffelt insbesondere nach Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.

​

15.4. Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erbrachten, aber noch nicht vollständig honorierten Leistungen entstehen erst mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung (Ziffer 2.5).

​

16. Erfüllungsort

​

Erfüllungsort für beide Parteien ist unser Sitz (München).

​

17. Schlussbestimmungen

​

17.1. Gerichtsstand ist unser Sitz (München), sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört, oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

​

17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

​

17.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Telefax gewahrt.

​

17.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

​

​

Stand: 9. September 2026

Icons
Icons
Icons
Icons